Künstler Nachlassverwaltung
Wir erfassen und sichern fachgerecht den künstlerischen Nachlass und das biographische Vermächtnis (Studien, Autographen und sonstiger Materialien) von Künstlern und Künstlerinnen. Im Zusammenhang mit den Werken werden auch Doumente, welche Aufschluss auf das künstlerische Werk geben, in die Nachforschung einbezogen. Unsere Kunsthistoriker recherchieren, katalogisieren, restaurieren, fotografieren den künstlerischen Nachlass, erstellen einen Werkkatalog und entscheiden mit Ihnen was verkauft und was für Ausstellungen und Museumsausstellungen zurückgehalten werden sollte. So können z.B. Kunstwerke Museen als Leihgaben anvertraut und somit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur durch eine sorgfältige Aufarbeitung können interessante Künstlernachlässe, auch weniger bekannter Künstler, für die Nachwelt erhalten bleiben. Denn viele Erben sind in die Kunst kaum involviert. Unsere Ausarbeitungen sind auch der Allgemeinheit zugänglich. Wir arbeiten eng mit Kunstmuseen und kulturbewahrenden Institutionen zusammen.
Gern beraten wir Künstlerinnen und Künstler darüber, was mit ihrem späteren Nachlass geschehen soll. Wir tragen dafür Sorge, dass ihr Werk auch später der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und bieten die Erfassung der gesamten Werke und die Erstellung eines Werkverzeichnisses an. Ein Werkverzeichnis zu Lebzeiten erstellt, hat den Vorteil, dass Angaben der Künstlerinnen und Künstler zu den einzelnen Werken in die Publikation einfließen können. Auch das Urheberrecht ist für Künstler oder dessen Erben nicht unerheblich. Die Verwertungsrechte z.B. liegen bei der Künstlerin oder beim Künstler und werden für 70 Jahre nach deren Tod auf die Erben übertragen.
Gern beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich. Telefon (x352) 26 44 00 66 oder Deutschland (x 49) (0) 5434-904136
Wir treffen uns gern zu einem Vorgespräch mit Ihnen. Ihr ARTIUM® Art Gallery Team
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